Änderungen im Steuerrecht

Das Bundeskabinett hat aufgrund der aktuell hohen Inflation verschiedene Steuerrechtsänderungen beschlossen. Die Gesetzesänderungen sollen Mehrbelastungen unter anderem durch einen faireren Einkommenssteuertarif abgeschwächt werden. Zu diesem Zweck soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden (das Einkommen, bis zu dem man keine Steuer zahlt). Diese Grenze soll von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im Jahr 2023 und auf 10.932 Euro im Folgejahr angehoben werden.

Auch der Spitzensteuersatz soll von 42 Prozent nach oben verschoben werden.  Ab kommendem Jahr soll der Satz dann für Einkommen ab 61.971 Euro und im Jahr 2024 bei einem Einkommen von 63.514 Euro greifen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz (45 %) von derzeit 277.826 Euro wird nicht geändert.

neuer Tarif

Kindergeld und Altersvorsorge
Ab 2023 soll das Kindergeld um 18 Euro monatlich für die ersten beiden Kinder und zwölf Euro für das dritte Kind angehoben werden. Für die ersten drei Kinder soll dann das Kindergeld einheitlich bei 237 Euro liegen. Auch der Kinderfreibetrag soll für die Jahre 2022 bis 2024 angehoben werden. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sollen zudem vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale soll für Personen, die von zu Hause aus arbeiten, angehoben werden. Statt bisher 600 Euro sollen künftig bis zu 1.000 Euro angesetzt werden können. Die Pauschale soll zudem nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten.Mit der Homeoffice-Pauschale bekommen Beschäftigte einen steuerlichen Ausgleich für die Extrakosten durch die Arbeit zu Hause, auch wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen - bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage.