Erklärungspflicht
Abgabepflicht für Arbeitnehmer
Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt. Demnach müssen sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
- monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410
Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld) - mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor hatten
- Freibeträge in Anspruch genommen werden
- Ehegatten nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen; in diesem Fall müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben
- spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen; in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
- Sonderzahlungen vorliegen, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wird und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat
- die Ehe geschieden wird oder ein Partner verstirbt und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet
- auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt
- der Wohnsitz im Ausland ist und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt wurde
Abgabepflichtig sind Sie auch, auch wenn Sie selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, aber
- Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag (auch bei Rentnern) liegen. Er beträgt für 2014 8.354 Euro im Jahr. Selbstständige, deren Einkünfte darüber liegen, müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitnehmer ist und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt oder
- ein Verlustvortrag vorhanden ist.
Außerdem müssen Sie gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert – selbst wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Quelle: http://www.finanztip.de