Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Steuern bzw. sonst irgendwie relevante Themen

1.) Steuererklärungsfristen 2022 und 2023
2.) Steuer ABC
3.) Einschränkung von unzulässigen Abmahnungen durch Anwälte

Eigentümer müssen in 2022 kurzfristig Erklärung abgeben - Die Frist wurde vorläufig auf den
28. Februar 2023 verlängert.

Grundstückseigentümer müssen in Niedersachsen, wie auch in allen anderen Bundesländern, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Hintergrund ist eine Reform der Grundsteuer, wie Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) am Donnerstag mitteilte. In Niedersachsen gibt es rund 3,5 Millionen Grundstücke.

Im Mai oder Juni sollen Eigentümer dazu ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten, dass das Ausfüllen dieser Erklärung erläutert. Die Erklärung kann dann auch über die Software Elster hochgeladen werden - darüber reichen bereits viele Menschen ihre Steuererklärungen ein. Hilbers sagte, die Erklärungen könnten auch per Post zugestellt werden, wegen der hohen Anzahl warb er jedoch dafür, dies online zu tun.

Die Finanzämter haben dann bis Ende 2023 Zeit, um einen neuen Grundsteuermessbeitrag festzustellen und an die jeweilige Kommune weiterzuleiten. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolge dann bis Ende 2024. Eigentümer müssen diese dann ab Januar 2025 zahlen.

Für die meisten Steuerzahler dürfte die Höhe auf demselben Niveau bleiben wie bisher. In Einzelfällen sind aber sowohl höhere als auch niedrigere Beiträge möglich. In die Berechnung fließen mehrere Faktoren wie die Wohnfläche und die Lage des Grundstücks ein. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden am Ende die Gemeinden mit dem sogenannten Hebesatz.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Im Jahr 2020 lag das Steueraufkommen für bebaubare und bebaute Grundstücke in Niedersachsen bei 1,43 Milliarden Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hatte veraltete Bewertungsgrundlagen moniert - der Bund musste daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Dabei sollte einerseits das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen erhalten bleiben, andererseits ein aktualisiertes, rechtssicheres Berechnungsverfahren gefunden werden. Die Länder dürfen aber wie Niedersachsen vom Bundesmodell abweichen.

(Quelle: dpa 04.02.2022)

 

1.) zuständiges Finanzamt

2.) Vorlagen von "www.lexoffice.de"

3.) Rechnung für "Kleinunternehmerregelung"

4.) amtliche Formulare

5.) Jahres-Einkommensteuerrechner Steuerrechner

 

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