Wie werde ich Mitglied

Wie werden Sie Mitglied bei der Deutschen Steuerhilfe Lohnsteuerhilfeverein e.V.?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir Sie als Arbeitnehmer (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit) nur beraten und steuerlich betreuen, wenn Sie bei uns Mitglied sind. Das lohnt sich für Sie auf jedem Fall. Denn für einen Jahresbeitrag können Sie unser umfangreiches Serviceangebot kostenlos nutzen und sich von unseren langjährig erfahrenen Mitarbeitern beraten lassen. Und zwar über das ganze Jahr.

Lassen auch Sie sich von den zahlreichen Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen  - Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied bei der Deutschen Steuerhilfe herzlich willkommen zu heißen! Eine starke Interessengemeinschaft im Rücken verleiht Ihrem Anliegen gegenüber der Finanzverwaltung das entscheidende Gewicht. Somit können wir Ihre begründeten Ansprüche effektiv und überzeugend durchsetzen.

Beantragung

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer Beratungsstellen direkt in Ihrer Nähe werden. Noch schneller geht´s, wenn Sie uns Ihre Daten direkt per E-Mail schicken. 

                                 


Ihre persönliche Beratungsstelle wird sich dann in den nächsten Tagen telefonisch bei Ihnen vorstellen und gerne einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.  Selbstverständlich werden Ihre Angaben bei uns nur zu vereinsinternen Zwecken gespeichert, der Datenschutz insoweit ist garantiert. Auch ein englischsprachiges Formular stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Beitrittserklärung (englisch)

Gleichzeitig erteile ich dem Verein die notwendigen Vollmachten zur Vertretung vor bzw. gegenüber dem Finanzamt/ Finanzgericht.

Vollmacht 

Power of Attorny

Ferner ist noch eine Einverständniserklärung und eine Elster-Erklärung zu unterschreiben.

Einverständnis

Elster

Satzung

Die Satzung bezeichnet die schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses hier des Lohnsteuerhilfevereins.

Satzung