Es müssen nicht alle geltend gemachten Kosten auch belegt werden, aber für Folgende Kosten ist zwingend ein Nachweis erforderlich, der im Original Ihrer Steuererklärung beigefügt werden muss:
1.) Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld/ Kurzarbeitergeld/Elterngeld)
Dies Nachweise erhalten Sie von der zuständigen Behörde, die Ihnen das Geld gezahlt hat.
Arbeitslosengeld - Arbeitsamt
Elterngeld - z.B. Bezirksamt
Krankengeld - von Ihrer Krankenkasse
Dabei sind alle Lohnersatzleistungen in die Anlage N auf Seite 1 ab Zeile 27 einzutragen.
2.) Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge
Diese Bescheinigungen erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrem Finanzinstitut (z.B. Ihrer Bank) zugeschickt.
Diese Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in die Anlage KAP einzutragen.
3.) Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbestätigungen
Es ist darauf zu achten, dass die Organisation oder der Verein für den Sie spenden, eine Quittung ausstellt. Man kann sich auch für gespendete Zeit eine Quittung ausstellen lassen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind in den Mantelbogen auf Seite 2 ab Zeile 49 einzutragen.
4.) Nachweis über außergewöhnliche Belastungen
Hierzu zählen u.a. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Scheidungskosten, Unterhaltskosten, Zivilprozess-kosten als auch Beerdigungskosten.
Außergewöhnliche Belastungen müssen Sie im Mantelbogen auf Seite 3 ganz oben eintragen.
5.) Nachweise der Behinderung
In der Regel kann dies entweder durch ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid nachgewiesen werden. Beides stellt Ihnen Ihr zuständiges Versorgungsamt aus.
Ausgaben, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung hatten, gehören in den Mantelbogen auf Seite 3 ab Zeile 61. Oder Sie können den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Abhängig von dem Grad der Behinderung steht Ihnen ein bestimmter Pauschbetrag zu.
6.) Einen Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Dabei kann es sich um eine Unterhaltszahlungen von Eltern an ihre Kinder, von Kindern an ihre Eltern oder um Zahlungen von Enkeln an ihre Großeltern handeln. Kurz Zusammengefasst kann man sagen - handelt es sich um Verwandte in gerader Linie, so müssen diese füreinander Unterhalt zahlen, wenn dies erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der eigene Vater im Pflegeheim ist und sein Einkommen bzw. Vermögen aufgebraucht ist. Dann müssten Sie als Kind die Kosten für das Pflegeheim bezahlen.
Ist das der Fall, dann fügen Sie den Nachweis über diese Zahlungen Ihrer Steuererklärung bei und tragen Sie Ihre Ausgaben für Unterhaltszahlungen in die Anlage Unterhalt ein.
7.) Eine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
Hierzu gehört in der Hauptsache die so genannte Riester-Rente. Dabei sollte Ihnen Ihre Bank oder Versicherung eine Bescheinigung darüber automatisch zusenden.
Die Kosten für Altersvorsorgebeiträge gehören in die Anlage AV.