Unterstützung bei Anträgen - Wir stellen im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf
Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein bzw. vertreten unsere Mitglieder mit unserer hauseigenen Rechtsabteilung vor Finanzgerichten.
Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 13.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen.
Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.
Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis